Bürgerenergiegesetz NRW

Bürgerenergiegesetz NRW: Die Stadt Dorsten stärkt Bürgerbeteiligung und Gemeinwohl durch neue Vereinbarungen

BildStadt Dorsten
Auf dem Foto: Michael Schulz (sitzend links) und Daniel Schulte-Huxel (sitzend rechts) haben die Vereinbarungen mit der Stadt Dorsten unterzeichnet. Stehend: Hendrik Schlütter vom Beteiligungsmanagement der Stadt Dorsten und Bürgermeister Tobias Stockhoff.

In der vergangenen Woche fand in Dorsten ein wichtiger Termin zur Umsetzung des Bürgerenergiegesetzes NRW statt. Dabei wurden Vereinbarungen zwischen den Betreibern von Windenergieanlagen und der Stadt Dorsten unterzeichnet. Ziel ist es, die Bürgerinnen und Bürger sowie die Stadtteile direkt am Ausbau der Windenergie zu beteiligen und damit die Energiewende vor Ort zu stärken.

Unterzeichnet wurden die Vereinbarungen von der „Bürgerwind Lembecker Elven GmbH & Co. KG“, vertreten durch Daniel Schulte-Huxel, sowie von der „Bürgerwind Hilgenböcken GmbH & Co. KG“, die durch Michael Schulz vertreten wurde. Beide Projekte werden von der BBWind aus Münster, bekannt als größer Bürgerwindberater NRWs, begleitet. Die Anlagen sollen ab dem Jahr 2027 Strom aus Windkraft erzeugen.

Die Vereinbarungen beinhalten drei wesentliche Punkte:

  • Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger:
    Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, sich mit bis zu 20 Prozent am Eigenkapital der jeweiligen Betreiber-Gesellschaften zu beteiligen. Dies geschieht in Form von Genossenschaftsanteilen der Bürgerenergie Hohe Mark eG und soll eine breite Teilhabe der Bevölkerung an der Energiewende ermöglichen.
     
  • Finanzielle Unterstützung für die Standortgemeinden:
    Die Betreiber verpflichten sich, eine kommunale Abgabe von 0,2 Cent pro eingespeiste Kilowattstunde (kWh) Strom an die jeweiligen Standortgemeinden zu zahlen. Diese Abgabe ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verankert. Darüber hinaus leisten die Betreiber freiwillig auch dann Zahlungen, wenn kein Erstattungsanspruch gegenüber dem Netzbetreiber besteht – vorausgesetzt, die Einspeisevergütung liegt mindestens 1 Cent/kWh über der gesetzlichen Förderhöhe.
     
  • Zusätzliche Mittel für gemeinnützige Zwecke:
    Außerdem wurde vereinbart, dass jährlich 0,5 Prozent des Jahresumsatzes für insbesondere gemeinnützige oder wohltätige Zwecke vor Ort zur Verfügung gestellt wird.

Die Stadt Dorsten begrüßt diese Vereinbarungen ausdrücklich. Bürgermeister Tobias Stockhoff sagt: „Die Windenergie ist ein zentraler Bestandteil der Energiewende. Es ist uns wichtig, dass die Menschen vor Ort davon direkt profitieren – sowohl finanziell als auch durch Unterstützung für gemeinnützige Projekte. Die Landwirte vor Ort zeigen, dass Sie hier auch gesellschaftspolitische Verantwortung übernehmen und die Betroffenen zu Beteiligten machen.“

Die RAG MI hatte vor einigen Wochen eine Bürgerbeteiligung an Windenergieanlagen nach einer ersten mündlichen Zusage im Stadtteil Wulfen im späteren Prozess für drei Anlagen ausgeschlossen. Die Stadt Dorsten wird in einem Transparenzregister veröffentlichen, welche Windenergieanlagenbetreiber besondere Verantwortung für die Region übernehmen bzw. Bürgerbeteiligung ermöglichen. 

KONTAKT

Bürgermeisterbüro

Halterner Straße 5
46284 Dorsten

pressestelle@dorsten.de
eingaben@dorsten.de