Herzlich Willkommen im Standesamt

 

Von der Geburt, über die Eheschließung und Namensänderung bis hin zum Sterbefall - unser Team des Standesamtes wird Sie ihr Leben lang begleiten. Als erste Anlaufstelle für diese besonderen personenstandsrechtlichen Angelegenheiten beraten wir Sie sehr gerne.

Eine persönliche Vorsprache ist nur mit Termin möglich. Bitte nehmen Sie telefonisch oder per E-Mail Kontakt zur uns auf. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Sie möchten Ihren Wunschort und -termin zur Eheschließung direkt reservieren? 

Ihr Team des Standesamtes Dorsten!

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Dienstleistungen & Informationen

Geburt

Wenn Ihr Kind in Dorsten geboren wurde, erfolgt die Anmeldung bei uns. Hierzu benötigen wir die Geburtsbescheinigung. Sofern Ihr Kind im Dorstener Krankenhaus geboren wurde, wird uns die Bescheinigung direkt zugeschickt. Wurde Ihr Kind zu Hause geboren, stellt die Hebamme bzw. der Arzt die Bescheinigung aus. Sie müssen diese dann selbst spätestens eine Woche nach der Geburt bei uns einreichen.

Bei der Anmeldung legen Sie den Namen des Kindes fest. Dieser wird ebenfalls durch das Krankenhaus oder direkt durch Sie an uns mitgeteilt.

Nach der Anmeldung erhalten Sie die Geburtsurkunde und weitere Bescheinigungen der Geburt durch uns. Diese benötigen Sie als Identitätsnachweis, zur Beantragung von Elterngeld oder zur Anmeldung bei der Krankenkasse.

Die Anmeldung im Einwohnermeldeamt und die Zusendung der Steuer ID werden automatisch vorgenommen.

Für die Geburtsurkunde werden Gebühren in Höhe von 21 € erhoben. Die Bescheinigungen erhalten Sie kostenfrei.

Vaterschaftsanerkennung

Sind Sie Vater eines nicht ehelichen Kindes, können Sie Ihre Vaterschaft anerkennen. Dies muss öffentlich durch unsere Mitarbeiter_innen im Standesamt beurkundet werden. Hierzu müssen beide Elternteile persönlich zu uns kommen und sich ausweisen (Personalausweis, Reisepass). Der Vater muss die Anerkennung erklären und die Mutter zustimmen. Sie können die Anerkennung bereits vor der Geburt vornehmen. Dann steht der Vater direkt mit in der Geburtsurkunde.

Für weitere Informationen, nehmen Sie gerne telefonisch Kontakt zu uns auf.

Eheschließung

Sie sind auf der Suche nach dem perfekten Trauort? Informieren Sie sich über unser attraktives Trauangebot und reservieren Sie noch heute Ihren Trautermin im Traukalender der Stadt Dorsten. Sie können den Termin bis 12 Monate im Voraus vereinbaren. Die offizielle Eheanmeldung nehmen Sie dann in Ruhe später vor (frühestens 6 Monate vor der Trauung).

Wenn Sie in Dorsten mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, ist das Standesamt Dorsten Ihre zuständige Anlauf­stelle für die Anmeldung der Eheschließung. Auch wenn Sie in einem anderen Ort oder im Ausland heiraten wollen, erfolgt die Anmeldung ebenfalls bei uns. Die Anmeldung der Eheschließung kann auch schriftlich erfolgen. Ansonsten reicht der persönliche Besuch im Standesamt durch einen Verlobten aus. Der/die andere Partner_in stellt eine formlose Vollmacht aus.
 

Welche Unterlagen brauche ich?

Um die Eheschließung anzumelden, benötigen Sie verschiedene Unterlagen. Damit kann durch uns geprüft werden, ob die rechtlichen Voraussetzungen alle erfüllt sind. Welche Unter­lagen im Einzelfall benötigt werden, hängt von Ihren individuellen Verhältnissen ab. Nachfolgend ein paar Beispiele (nicht abschließend):


LEDIGE PERSONEN

Wenn Sie seit Geburt deutsche Staatsangehörige, in Deutschland geboren, volljährig und geschäftsfähig sind, noch nie verheiratet oder eine eingetragene Lebenspartner­schaft begründet und keine Kinder haben, benötigen Sie grundsätzlich:

  • gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • eine erweiterte Melde-/Aufenthaltsbescheinigung nur dann, wenn Sie nicht in Dorsten gemeldet sind. Diese Bescheinigung erhalten Sie i.d.R. in Bürgerbüros bzw. von Meldebehörden.
  • aktuelle beglaubigte Abschrift aus Ihrem Geburts­register, wenn Sie nicht in Dorsten geboren sind. Diese Urkunde wird Ihnen nur durch das Standes­amt des Ortes ausgestellt, in dem Sie geboren sind.  
  • Bargeld oder EC- Karte für die Gebührenzahlung


PERSONEN MIT VOREHEN

  • Unterlagen wie oben genannt
  • zusätzlich und auch nur wenn Sie nicht in Dorsten geheiratet haben: Eine neue beglaubigte Abschrift aus dem Ehe­re­gister der letzten Ehe, nur erhältlich beim Standes­amt der Eheschließung. Zusätzlich zur unmittelbar vorangegangenen Ehe müssen Sie Daten zu allen früheren Ehen und die Art ihrer Auflösung angeben. Wir empfehlen Ihnen, alle vorhandenen Dokumente mitzubringen, aus denen sich Daten entnehmen lassen.
  • Haben Sie oder ihr Partner bereits eine Ehe in einem anderen Land geschlossen und sind geschieden worden, so bedarf es gegebenenfalls der Anerkennung der Scheidung hier in Deutschland. Diese Anerkennung führt das Oberlandesgericht in Düsseldorf durch. Wir stellen mit Ihnen gerne gemeinsam den Antrag. Vereinbaren Sie hierzu einfach einen Termin mit uns. Nähere Information zum Anerkennungsverfahren finden Sie hier: https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/aufgaben/anerkennung_ausl__ehescheidungen/index.php

Wir möchten darauf aufmerksam machen, dass die Bearbeitungszeit bei Gerichten längere Zeit in Anspruch nehmen kann und das Standesamt weder Einfluss auf die Bearbeitungszeit noch auf die Entscheidung hat.

 

IN ALLEN ANDEREN FÄLLEN

wenn Sie oder Ihr Partner bzw. Ihre Partnerin

  • eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen,
  • nicht im Bundesgebiet geboren oder adoptiert sind,
  • Ihre letzte Ehe im Ausland geschlossen haben,
  • gemeinsame Kinder im Ausland geboren sind,
  • bereits eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet haben,

sollte zumindest einer der beiden Partner einen persönlichen Termin mit uns vereinbaren. Bereits vorhandene, auch ältere personenstands­recht­liche Doku­men­te und die Aus­weise beider Partner sollten mitge­bracht wer­den.

Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit müssen für die Eheschließung in Deutschland ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen. Mit diesem Ehefähigkeitszeugnis bestätigt das jeweilige Herkunftsland, dass nach dessen Recht keine Umstände vorliegen, die gegen eine (erneute) Eheschließung sprechen. Manche Staaten stellen ein solches Ehefähigkeitszeugnis nicht aus. In diesem Fall stellen wir mit Ihnen einen Befreiungsantrag zur Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses beim Oberlandesgericht Hamm. Nähere Informationen zum Verfahren finden Sie hier: https://www.olg-hamm.nrw.de/aufgaben/geschaeftsverteilung/zt-verwaltung/dez04/zt_auslaendersachen/index.php

Wir möchten darauf aufmerksam machen, dass die Bearbeitungszeit bei Gerichten längere Zeit in Anspruch nehmen kann und das Standesamt weder Einfluss auf die Bearbeitungszeit noch auf die Entscheidung hat.


Was kostet die Eheschließung? 

  • 65,00 € Prüfung der Ehefähigkeit
  • 95,00 € Prüfung der Ehefähigkeit (bei Auslandsbeteiligung)
  • 95,00 € Gebühren Eheschließung außerhalb der Dienstzeiten
  • 75,00 € Gebühren für Eheschließung außerhalb des Rathauses
  • 115,00 € Gebühren für Eheschließung außerhalb des Rathauses  (Wohnsitz außerhalb Dorstens)
  • 21,00 € Heiratsurkunden (2 Stk.)
  • 14,00 € Auszug Eheregister
  • 15,00 – 40,00 € Stammbuch (auf Wunsch)


zusätzliche Kosten für Trauungen außerhalb des Rathauses

  • 180,00 € Raummiete Altes Rathaus
  • 290,00 € Raummiete Schloss Lembeck
  • 250,00 € Raummiete Maschinenhalle 
                   (zzgl. 100,00 € für Sektempfang und/oder Dampfmaschine – optional)
  • 280,00 € Miete Klabautermann
  • 230,00 € Miete RuhrKulturGarten
  • 195,00 € Raummiete Bürgerbahnhof Trauzimmer im Erdgeschoss
  • 225,00 € Raummiete Bürgerbahnhof Trauzimmer Obergeschoss

Die (Raum-)Mieten sind direkt an die Träger zu überweisen und beinhalten keine Zusatzleistungen, wie z.B. einen Sektempfang. Für Sondertermine oder –wünsche können weitere Kosten entstehen. Auf die Höhe der Raummieten und der anfallenden Nebenkosten hat die Stadt Dorsten weder Einfluss noch erhält sie daraus Anteile. Bitte nehmen Sie rechtzeitig vorher mit dem jeweiligen Trauort-Vertreter Kontakt auf, um Details und etwaige zusätzliche Kosten zu besprechen.

Was muss ich beachten, wenn ich im Ausland heiraten möchte oder ich bzw. mein/e Verlobte/r Ausländer ist?

Voraussetzung für eine wirksame Ehe ist, dass die Heirat nach den im Eheschließ­ungsland geltenden Bestimmungen geschlossen wird.

Informationen über die erforderlichen Dokumente erhalten Sie von der eheschließen­den Behörde im Ausland, der ausländischen Vertretung in Deutschland oder der deutschen Vertretung im Ausland.

Wird zur Heirat im Ausland vom deutschen Partner ein Ehefähigkeitszeugnis benötigt, erhalten Sie dies von Ihrem zuständigen Standesamt am Wohnsitz bzw. vom Standes­amt Ihres letzten Wohnsitzes in Deutschland.

Zur Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses benötigt der Standesbeamte von beiden Verlobten nahezu die gleichen Unterlagen wie zur Eheschließung in Deutschland.

Um zu erfahren, welche Unterlagen benötigt werden, vereinbaren Sie gerne einen Termin mit uns. Wir recherchieren und prüfen für Sie die landes­spezi­fischen Anforderungen vorab. In dem Termin erhalten Sie dann eine ver­bindliche Auskunft von uns.

Namensangelegenheiten

Auch für folgende Namensangelegenheiten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung 

  • Wiederannahme des Geburtsnamens
  • Einbenennung von Kindern, Namenserteilungen von Kindern
  • Führen von Doppelnamen
  • Namenserklärung für Spätaussiedler und Vertriebene
  • Erklärung nach dem Selbstbestimmungsgesetz 

Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie im Einzelfall.

Bitte beachten Sie, dass für behördliche Namensänderungen (wichtiger Grund im Sinne des Gesetzes) die Namensänderungsbehörde des Kreises Recklinghausen zuständig ist.

Für die oben stehenden Leistungen werden jeweils 30,00 € Gebühren fällig. 
Die Namenserklärung für Spätaussiedler ist gebührenfrei.

Sterbefall

Beim Tod eines nahen Angehörigen möchte man sicherlich zu allerletzt an irgendwelche Papiere denken. Dennoch müssen auch die traurigen Vorgänge beurkundet werden.

Der in Dorsten eingetretene Sterbefall ist spätestens am dritten Werktag nach dem Todestag bei uns anzuzeigen. In fast allen Sterbefällen wird sich der von Ihnen beauftragte Bestatter um die Abwicklung der Formalitäten kümmern. Er wird die erforderlichen Unterlagen bei uns einreichen und erhält auftragsgemäß die gewünschten Urkunden. Der zur Überführung ins Ausland erforderlich Leichenpass wird beim Ordnungsamt ausgestellt.

Für die Urkunden entstehen Kosten in Höhe von 14,00 € für die erste Urkunde und 7,00 € für jede weitere Urkunde.

Für die Ausstellung einer Bescheinigung über die Rückstellung der Beurkundung eines Sterbefalles wird eine Gebühr in Höhe von 10,00 € erhoben.

Urkundenanforderung

Ohne Urkunden lassen sich eine große Zahl von Ansprüchen und eine Vielzahl von Vorhaben nicht verwirklichen. Wir helfen gerne und stellen aus den über Sie geführten Personenstandsbüchern beweiskräftige Urkunden, beglaubigte Auszüge und Abschriften her.


Wer kann Urkunden anfordern?

Nicht jeder kann Einsicht in Urkunden erhalten. Diese sind auch nur für bestimmte Zeiträume im Standesamt einsehbar. Die betreffende Person selbst, sowie ihr Ehegatte/Lebenspartner, ihre Vorfahren und Abkömmlinge und Bevollmächtigte sind berechtigt.

Andere Personen haben nur dann ein Recht auf Ausstellung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. Dies liegt nur dann vor, wenn die Kenntnisse aus den Urkunden zur Verfolgung von Rechten oder zur Abwehr von Ansprüchen erforderlich sind. Ahnenforschungen erfüllen diese Voraussetzung nicht!


Wie beantrage ich eine Urkunde?

Um Ihnen Zeit und Wege zu ersparen, insbesondere dann, wenn Sie außerhalb von Dorsten wohnhaft sind, bieten wir Ihnen die folgenden Möglichkeiten an, Urkunden online über unser digitales Serviceportal zu beantragen.

Nach Eingang Ihrer Urkundenanforderung sind wir bemüht, Ihr Anliegen umgehend zu bearbeiten.

 

Welche Urkunden gibt es wo?

Im Standesamt werden

  • Eheregister und Lebenspartnerschaftsregister der letzten 80 Jahre
  • Geburtenregister der letzten 110 Jahre
  • Sterberegister der letzten 30 Jahre

aufbewahrt. Nach Ablauf der Fristen werden die Personenstandsregister an das Stadtarchiv Dorsten übergeben.

 

Was kosten die Urkunden?

Urkunden für Rentenzwecke bzw. für alle gesetzlichen Sozialversicherungen sind kostenfrei.

Die Gebühr für alle übrigen Urkunden beträgt 14,00 € für die erste Urkunde. Für jede weitere Urkunde beträgt die Gebühr 7,00 €.

Kontakte


Unsere ehrenamtliche 
Standesbeamtinnen und Standesbeamten

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KONTAKT

Ordnungs- und Rechtsamt
Standesamt

Halterner Straße 5
46284 Dorsten

02362 66-3850
standesamt@dorsten.de